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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf Niederländisch verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dieser englischen Version und der niederländischen Version hat der Text der niederländischen Version Vorrang. Die niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde bei der Handelskammer Rotterdam hinterlegt.


Artikel 1. Definitionen

1. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anders angegeben, hat die verwendete Terminologie folgende Bedeutung:
Benutzer: Horrex Horren BV (Vlaardingen, Niederlande) ist der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Käufer: Die Gegenpartei, die in Ausübung ihres Berufes oder Geschäfts handelt, an die der Benutzer verkauft, liefert oder Dienstleistungen erbringt.
Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen Benutzer und Käufer.


Artikel 2. Anwendbarkeit

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Benutzer und Käufer, einschließlich aller Angebote und Vereinbarungen zwischen Benutzer und Käufer, die diesen Bedingungen unterliegen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes (durch schriftliche Mitteilung) angegeben haben.
2.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen mit dem Nutzer, an denen Dritte tätig werden.
2.3. Von diesen Bedingungen abweichende Klauseln gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

2.4. Der Geltung von Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Käufers und/oder Dritter wird ausdrücklich widersprochen.

2.5. Für den Fall, dass eine Bestimmung/ein Artikel dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Vertrag zwischen den Parteien, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, nichtig oder nichtig ist, werden die anderen Bestimmungen/Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder diese Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft. Benutzer und Käufer vereinbaren neue Bestimmungen, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen; Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmung werden weitestgehend beachtet.


Artikel 3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1. Jedes Angebot des Nutzers ist unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine ausdrückliche Annahmefrist (Frist).

3.2. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die vom Nutzer angebotenen Preise und Tarife in EURO und exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), sonstiger staatlicher Abgaben und möglicher Kosten wie Transport- und Verwaltungskosten.

3.3. Wenn der Käufer dem Nutzer Daten zur Verfügung stellt, kann sich der Nutzer auf deren Richtigkeit verlassen und wird das Angebot ausschließlich auf diese Informationen stützen.

3.4. Die Vereinbarung zwischen Benutzer und Käufer kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem

a) Das vom Benutzer abgegebene Angebot wird vom Käufer ausdrücklich mündlich oder schriftlich (vollständig) angenommen.;

b) Der Nutzer hat eine unterschriebene Auftragsbestätigung erhalten.;
c) Der Benutzer hat auf Anfrage des Käufers mit der Durchführung einer Bestellung begonnen. Jede der Parteien hat das Recht nachzuweisen, dass die Vereinbarung zu einem anderen Zeitpunkt oder auf andere Weise zustande gekommen ist.


Artikel 4. Ausführung der Vereinbarung

4.1. Der Benutzer wird den Vertrag mit größter und verantwortungsvoller Sorgfalt ausführen. Der Benutzer kann jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses bei falschen Diensten antworten.
4.2. Gewichts-, Maß- und sonstige Angaben in Angeboten, Zeichnungen etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4.3. Der Benutzer behält sich (nach Annahme des Vertrages) das Recht vor, Änderungen an Zeichnungen, Gewichten und Maßen, Materialien und Zubehör vorzunehmen. Dies geschieht, wenn der Benutzer der Ansicht ist, dass diese Aktion zu einer Verbesserung der Qualität und/oder Funktionalität der Ware führt. Der Benutzer ist nicht verpflichtet, den Käufer im Voraus zu informieren.

4.4. Die vom Benutzer angegebenen Lieferzeiten sind immer ungefähre Angaben und stellen niemals feste Fristen dar. Bei Überschreitung der Lieferzeit besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Käufer kann den Vertrag nicht kündigen, wenn die Lieferzeit überschritten wird, es sei denn, diese Überschreitung wurde vom Benutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4.5. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Käufer den Benutzer (schriftlich) in Verzug setzen, bevor dem Benutzer ein schuldhafter Mangel vorgeworfen werden kann.

4.6. Falls erforderlich, um die Anforderungen der Vereinbarung zu erfüllen, behält sich der Benutzer das Recht vor, einige Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.
4.7. Der Käufer ist für die rechtzeitige Bereitstellung aller vom Benutzer angeforderten Daten und aller Daten verantwortlich, die der Käufer fairerweise als wesentlich für die Ausführung des Vertrages anerkennen sollte. Für den Fall, dass dem Benutzer für die Ausführung des Vertrages erforderliche Informationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrages zu verschieben, wobei der Benutzer auch das Recht hat, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen infolgedessen nach seinen üblichen Tarifen.

4.8. Der Nutzer behält sich an allen bereitgestellten Informationen wie Entwürfen, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen, Prototypen, Modellen und Kostenkalkulationen die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Der Käufer muss alle vorgenannten Informationen auf Verlangen zurückgeben. Die Informationen dürfen nicht kopiert, verwendet oder Dritten gezeigt werden.


Artikel 5. Lieferung

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW).
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware oder zum vereinbarten Zeitpunkt der Verfügung über die Ware in Besitz zu nehmen.
5.3. Für den Fall, dass der Käufer den Kauf der Ware verweigert oder wenn der Käufer die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen unterlässt, ist der Benutzer berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern.
5.4. Die mit der Ware verbundenen Gefahren gehen in dem Moment über, in dem die Ware rechtmäßig und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert wird und somit zur Verfügung des Käufers und in der Macht des Käufers (oder eines vom Käufer beauftragten Dritten) steht.


Artikel 6. Preis und Kosten

6.1. Der Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) und etwaiger im Rahmen der Vereinbarung anfallender Spesen.
6.2. Der Benutzer kann eine Erhöhung der kostenbestimmenden Faktoren, die sich beispielsweise aus einer Änderung oder Ergänzung des Vertrages ergeben, in Rechnung stellen.
6.3. Der Verwender ist auch berechtigt, den Preis zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Lieferung wesentliche Preisänderungen hinsichtlich der Löhne oder sonstigen Kosten eingetreten sind.

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Artikel 7. Zahlung

7.1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und in Übereinstimmung mit der vom Benutzer angegebenen Zahlungsweise in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist kein Abzug, Skonto oder Verrechnung zulässig. Ein Einwand gegen den Rechnungsbetrag verschiebt die Zahlungsverpflichtung nicht.

7.2. Zahlt der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen, gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz vom Käufer zu zahlen. Die Zinsen werden ab dem Verfallsdatum der Rechnung bis zur Zahlung des Gesamtbetrages berechnet. (ein Teil eines Monats zählt als ein voller Monat).

7.3. Wird der Käufer abgewickelt, unfreiwillig liquidiert oder ein Moratorium gewährt, werden die Forderungen des Nutzers sofort fällig und zahlbar.

7.4. Der Benutzer kann die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Begleichung aller Kosten, später zur Begleichung aller Zinsbeträge und schließlich zur Begleichung der Gesamtsumme und der laufenden Zinsen verwenden. Der Benutzer kann ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn der Käufer eine andere als die oben genannte Zahlungsreihenfolge angibt. (In diesem Fall ist der Benutzer nicht in Verzug.) Der Benutzer kann die vollständige Zahlung verweigern, wenn diese Rückzahlung keine geschuldeten und laufenden Zinsen umfasst und Kosten.

7.5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, kann der Benutzer nach seiner Wahl künftige Warenlieferungen an den Käufer bis zur Behebung des Verstoßes zurückhalten. Der Benutzer kann für zukünftige Lieferungen auch Vorauszahlung (oder Nachnahme) verlangen.
7.6. Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass er während der Vertragsdauer kreditwürdig ist und bleibt. Der Nutzer ist jederzeit berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen oder untersuchen zu lassen. Wenn die Ergebnisse einer solchen Untersuchung dies begründen und nach Auffassung von
Benutzer zumutbar ist, dass der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, ist der Benutzer berechtigt, vom Käufer (zusätzliche) Sicherheiten und / oder Vorauszahlung und / oder Zahlung per Nachnahme zu verlangen und / oder der Benutzer kann seine Tarife / Preise ändern und / oder seine Leistung aussetzen. Der Benutzer wird den Käufer über eine solche Maßnahme informieren.


Artikel 8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Nach der Lieferung bleibt der Benutzer Eigentümer der Ware, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen Vereinbarungen vollständig erfüllt hat. Der Benutzer wird diese vollständige Erfüllung beurteilen.

8.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden/zu verpfänden; er ist auch nicht berechtigt, sie anderweitig zu belasten.
8.3. Sofern Dritte unter Eigentumsvorbehalt stehende Liefergegenstände pfänden oder Rechte daran begründen oder durchsetzen wollen, hat der Käufer den Verwender so bald wie zumutbar zu benachrichtigen.
8.4. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Die Risikopolitik muss auf erstes Anfordern einsehbar sein.
8.5. Gelieferte Waren im Sinne von 8.1 dürfen nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Käufers weiterverkauft werden. Der Käufer ist in diesem Fall zur Weiterveräußerung auch unter Eigentumsvorbehalt verpflichtet. Es ist untersagt, gelieferte Waren im Sinne von 8.1 als Zahlungsmittel zu verwenden.
8.6. Für den Fall, dass der Benutzer sein Eigentumsvorbehaltsrecht geltend macht, erteilt der Käufer dem Benutzer (oder vom Benutzer angegebenen Dritten) bereits jetzt die unbedingte und unwiderrufliche Befugnis, den Ort, an dem die oben genannten Waren gelagert sind, zu betreten und diese Waren wieder in Besitz zu nehmen.


Artikel 9. Kosten des Inkassobüros

9.1. Falls der Käufer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist begleicht, hat der Käufer alle angemessenen Entschädigungen für etwaige außergerichtliche Kosten und gegebenenfalls gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung von Forderungen zu zahlen.
9.2. Für Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung von Forderungen hat der Käufer die gesetzlichen Zinsen zu zahlen.

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Artikel 10. Inspektion, Hinweis und Garantie

10.1. Beanstandungen der Ware sind innerhalb von acht ( 8 ) Tagen ab Lieferdatum, andernfalls endgültig ( 8 ) Tagen nachdem der Mangel in angemessener Weise festgestellt worden ist, schriftlich geltend zu machen. Das Konformitätsschreiben muss einen detaillierten Bericht über die Reklamation/den Mangel enthalten, damit der Benutzer angemessen reagieren kann.

10.2. Bei begründeter Reklamation ist der Nutzer berechtigt, entweder den Rechnungsbetrag anzupassen, entweder das genannte Produkt erneut zu liefern oder einen Teil des gezahlten Betrages zurückzuerstatten, ohne den Vertrag weiter auszuführen.
10.3. Falls der Käufer nicht innerhalb der in Artikel 10.1 genannten Frist reklamiert, erlöschen alle Rechte und Ansprüche des Käufers bezüglich der Reklamation des Käufers.
10.4. Der Benutzer garantiert die ordnungsgemäße Leistung der gelieferten Waren und der Montage für 12 Monate, es sei denn, der Lieferant der Waren des Benutzers verwendet für die betreffenden Waren eine andere Bezeichnung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in unseren Produkten verwendete Gaze von dieser Garantie ausgenommen ist.


Artikel 11. Reparatur

11.1. Der Käufer trägt die Verantwortung dafür, dass das Personal des Benutzers oder vom Benutzer benannte Dritte die vereinbarten Montagetätigkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt ausführen können. Der Käufer hat auch zu sorgen (rechtzeitig und kostenlos für:
a) ein trockener, abschließbarer und beleuchteter Stauraum für Werkzeuge und Materialien

b) notwendige und übliche Hilfsmittel, Licht, Wasser und Strom.-

c) eine angemessene Unterbringung des oben genannten Montagepersonals.
11.2. Falls die vereinbarte Montage oder Reparatur durch Umstände verzögert wird, die der Benutzer nicht zu vertreten hat, behält sich der Benutzer das Recht vor, dem Käufer die durch diese Verzögerung verursachten Kosten in Rechnung zu stellen.

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Artikel 12. Ablauffrist

12.1. Wenn die Bestimmungen in Artikel 10 in vollem Umfang in Kraft bleiben, muss der Käufer, sofern dies nicht bereits auf der Grundlage von 10.1 geschehen ist, den Benutzer im Falle eines erlebten Mangels des Benutzers unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Darüber hinaus werden Schadensersatzansprüche beschrieben, wenn innerhalb von 12 Monaten nach dieser schriftlichen Mitteilung keine Klage erhoben wird.


Artikel 13. Verschiebung und Kündigung

13.1. Der Benutzer hat das Recht, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention unter den folgenden Umständen alle Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aufzuschieben oder den Vertrag aufzulösen:

a) Der Käufer kommt den Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder angemessen nach
b) Der Käufer wurde für insolvent erklärt oder ein Insolvenzantrag gestellt.
c) Der Käufer hat einen Zahlungsaufschub erhalten oder ein Moratorium beantragt.
d) Der Käufer wurde unter Rechtsbeschränkung gestellt.
Unter den oben genannten Umständen bleiben die Rechte des Benutzers vollumfänglich gültig, einschließlich des Anspruchs
zum Ausgleich.


Artikel 14. Haftung

14.1. Der Nutzer übernimmt die gesetzlichen Schadensersatzpflichten, soweit sich dies aus diesem Artikel 14 ergibt.
14.2. Die Gesamthaftung des Benutzers ist auf die Zahlung bis zur Höhe des für den Vertrag vereinbarten Preises beschränkt.
14.3. Der Nutzer haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Artikel 3.3 (Informationspflicht) durch den Käufer entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen teilweise auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers.
14.4. Der Benutzer haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen Dritter verursacht werden, die an der Ausführung des Vertrages im Namen des Käufers beteiligt sind. Dies gilt, es sei denn, diese Schäden beruhen teilweise auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers.
14.5. Der Benutzer behält sich ständig das Recht vor, den Schaden des Käufers einzuschränken, zu mindern oder zu beheben. Der Käufer ist in diesem Verfahren kooperativ.
14.6. Der Käufer ist verpflichtet, den Schaden des Käufers soweit wie möglich zu begrenzen, zu mindern oder zu beseitigen.
14.7. Die Haftung des Nutzers für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, Schäden Dritter, entgangener Gewinn, entgangene Kosteneinsparungen und Schäden durch Stillstand ist jederzeit ausgeschlossen, es sei denn, der Nutzer liegt grob fahrlässig oder vorsätzlich vor.

14.8. Die Schadensersatzhaftung des Nutzers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ebenfalls auf den Schaden begrenzt, für den der Nutzer zum Zwecke seiner Versicherung in seinem Namen versichert ist, und übersteigt in keinem Fall den in diesem Fall von dieser Versicherung gezahlten Betrag.
14.9. Zahlt der Haftpflichtversicherer aus welchen Gründen auch immer nicht, so ist die Haftung des Verwenders maximal auf den (Rechnungs-)Betrag begrenzt, den der Verwender dem Käufer für die gelieferte Ware und/oder für die Ausführung der Arbeiten in Rechnung stellt, bei denen die Schadensursache liegt.


Artikel 15. Entschädigung

15.1. Der Käufer stellt den Benutzer von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums an vom Käufer zur Verfügung gestellten Materialien oder Daten, die zur Ausführung des Vertrages verwendet werden, beziehen.
15.2. Der Käufer stellt den Benutzer von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Ausführung des Vertrages ergeben oder darauf zurückgehen, falls der Benutzer dem Käufer gegenüber nicht gemäß Artikel 13 rechtlich haftbar ist.


Artikel 16. Höhere Gewalt

16.1. Im Falle höherer Gewalt ist keine der Parteien zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet.
16.2. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt, zusätzlich zu ihrer rechtlichen Bedeutung und in der Rechtsprechung, alle vorhersehbaren und unvorhersehbaren externen Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs des Benutzers liegen und die den Benutzer daran hindern, die des Benutzers zu erfüllen
Zusagen, hierzu zählen auch Streiks und Sitzstreiks im Unternehmen des Nutzers.
16.3. Im Falle höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
16.4. Wenn höhere Gewalt zur Überschreitung einer (Liefer-)Frist führt, hat der Käufer das Recht, den betreffenden Vertrag per Einschreiben zu kündigen. Diese Kündigung erstreckt sich nicht auf bereits gelieferte Waren; diese gelieferten Waren werden vom Benutzer unter Berücksichtigung von Artikel 6 bezahlt.


Artikel 17. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

17.1. Nur das niederländische Zivilgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Nutzers befindet, ist für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, es sei denn, dies steht im Widerspruch zu zwingenden Rechtsvorschriften.
17.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Niederlande. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Wiener Kaufrecht (CISG) auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung findet.


Artikel 18. Standort

18.1. Die niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde bei der Handelskammer Rotterdam, Region Südwest hinterlegt.

18.2. Es gilt die zuletzt hinterlegte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ggf. die jeweils geltende Fassung
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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